Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Beim Kauf von Waren haben Sie als Verbraucher nach EU-Recht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Ist eine Ware mangelhaft, können Sie vom Verkäufer Nachbesserung oder Ersatz verlangen – und falls das nicht möglich ist, eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs.

Die folgende harmonisierte Mitteilung der EU-Kommission fasst Ihre Rechte zusammen:

EU-Gewährleistungshinweis: Beim Kauf von Waren haben Sie nach EU-Recht mindestens zwei Jahre Gewährleistung.

Weitere Informationen: Gewährleistung und Rückgabe auf europa.eu

Unsere Gewährleistung ist unabhängig von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrung).